Made with Xara  friends&events- Verein für aktive Freizeitgestaltung n.e.V. - Satzung   . Verein für aktive Freizeitgestaltung n.e.V. S a t z u n g Friends & events – Verein für aktive Freizeitgestaltung n.e.V. § 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führte den Namen „friends & events – Verein für aktive Freizeitgestaltung n.e.V.".  2. Der Verein hat seinen Sitz in München/ Bayern. 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1. „friends & events – Verein für aktive Freizeitgestaltung n.e.V.“ möchte Singles, Paare, Alleinerzeihenden, usw. Programme für aktive Freizeitgestaltung anbieten. 2. Dazu zählen unter anderem gemeinsame Skifahrten, Wanderungen, Fahrradtouren, mehrtägige Events, Urlaubsreisen, Parties, usw. § 3 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person und jede juristische Person werden. 2. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstandvorsitzende entscheidet über den Aufnahmeantrag. 3. Die Mitgliedschaft wird mit Zahlung der Aufnahmegebühr und dem ersten Monatsbeitrag wirksam. § 4 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. 2. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Quartals erklärt werden. 3. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es a) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise geschädigt oder die ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat oder b) mehr als drei Monate mit der  Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die rückständigen Beiträge nicht eingezahlt hat. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen. § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Unterstützung von „friends & events – Verein für aktive Freizeitgestaltung n.e.V."aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung, kann jedoch vom Vorstandsvorsitzenden überstimmt werden. 2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen von „friends & events – Verein für aktive Freizeitgestaltung n.e.V." zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und, soweit es in seinen Kräften steht, die Veranstaltungen von „friends & events – Verein für aktive Freizeitgestaltung e.n.V." zu unterstützen. § 6 Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge 1. Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu zahlen. Jedes Mitglied hat einen monatlich im Voraus fällig werdenden Mitgliedsbeitrag zu entrichten. 2. Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge wird vom Vorstandvorsitzenden festgelegt. 3. Ehrenmitglieder sind von der Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeiträgen befreit. § 7 Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. § 8 Vorstand 1. Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: a) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, b) die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, c) die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts, d) die Aufnahme neuer Mitglieder. 2. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und einem Schatzmeister. 3. Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Im Übrigen vertreten den Verein zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. 4. Die Mitglieder des Vorstandes sind von der Mitgliederversammlung auf Lebenszeit gewählt. Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen. 5. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters. 6. Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren und kann von der Mitgliedsversammlung nicht überstimmt werden . Das Protokoll ist vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben. 7. Den Mitgliedern des Vorstandes steht es frei sich für Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung zu bezahlen.  Diese muss im Verhältnis stehen. 8. Sollte der Aufwand für den Vorstand eine ehrenamtliche Tätigkeit überschreiten, so ist der Vorstand berechtigt, sich im Verein anzustellen und ein Gehalt zu bezahlen. 9. Die Höhe des Gehalts liegt im Ermessen der Vorsitzenden, darf jedoch die Hälfte der Einnahmen des Vereins nicht überschreiten. § 9 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten: die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder in den Fällen des § 3 Nr. 2 Satz 3, die Ernennung von Ehrenmitgliedern  2. Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung. 3. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Über Anträge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht für Anträge, die eine Änderung der Satzung, die Auflösung des Vereins oder Änderungen der Mitgliedsbeiträge zum Gegenstand haben. 4. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. Soweit die Umstände dies zulassen, ist eine Ladungsfrist von zwei Wochen einzuhalten und die Tagesordnung mit der Einladung bekannt zu geben. 5. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Versammlungsleiter geleitet. 6. Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen. Dieses ist vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben. § 10 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfallsteuerbegünstigter Zwecke 1. Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. 2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Vorstand. 3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert. Gründer Michael Stegmayr (Vorstandsvorsitzender), Marcus Müller (stellvertretender Vorsitzender), Irene Stegmayr (Schatzmeister), 01. July 2010 friends&events unterstützt Kwale District e.V. Es ist so einfach etwas zu tun! Den link zur Webseite findet Ihr hier: www.kwale.org